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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.07.1989 - 1 Ws 258/89   

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https://dejure.org/1989,4271
OLG Stuttgart, 10.07.1989 - 1 Ws 258/89 (https://dejure.org/1989,4271)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.07.1989 - 1 Ws 258/89 (https://dejure.org/1989,4271)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juli 1989 - 1 Ws 258/89 (https://dejure.org/1989,4271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Dauer einer Untersuchungshaft bei der Aufrechterhaltung eines Haftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 76
  • StV 1990, 213
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1989 - 1 Ws 258/89
    Wie der Senats bereits in dem zitierten Beschluß ausgeführt hat, ist bei der Prüfung, ob die Aufrechterhaltung des Haftbefehls noch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ( § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO ) in Einklang steht, zu bedenken, daß dieses Prinzip der Dauer der Untersuchungshaft und damit auch der Überhaft unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt und sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Angeschuldigten gegenüber dem staatlichen Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft oder Überhaft regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 53, 152 [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79] ).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1989 - 1 Ws 258/89
    Dem aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 36, 264 [BVerfG 12.12.1973 - 2 BvR 558/73] ) und aus Artikeln 5 Abs. 3 Satz 2, 6 Abs. 1 MRK.
  • OLG Bamberg, 14.04.1989 - Ws 127/89

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags; Anlass zur Erhebung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1989 - 1 Ws 258/89
    Es wird insoweit auf den in dieser Sache ergangenen Senatsbeschluß vom 3. April 1989 (1 Ws 127/89) Bezug genommen.
  • OLG Karlsruhe, 21.01.1986 - 1 AK 6/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1989 - 1 Ws 258/89
    Diesem Gesichtspunkt kann insbesondere bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot Bedeutung zukommen und zwar auch dann, wenn lediglich Überhaft notiert ist (vgl. OLG Hamm StV 1986, 441 ; KG StV 1986, 22 ; OLG Hamburg StV 1986, 66 ; OLG Karlsruhe Die Justiz 1986, 424; Boujong in KK, StPO, 2. Auflage, § 120 Nr. 8).
  • OLG Hamm, 03.04.1986 - 1 Ws 25/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1989 - 1 Ws 258/89
    Diesem Gesichtspunkt kann insbesondere bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot Bedeutung zukommen und zwar auch dann, wenn lediglich Überhaft notiert ist (vgl. OLG Hamm StV 1986, 441 ; KG StV 1986, 22 ; OLG Hamburg StV 1986, 66 ; OLG Karlsruhe Die Justiz 1986, 424; Boujong in KK, StPO, 2. Auflage, § 120 Nr. 8).
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Vielmehr sind auch Zeiten, in denen ein Haftbefehl nicht vollzogen wird, zu nutzen, um das Verfahren voran zu treiben und so schnell wie möglich abzuschließen (vgl. KG, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 5 Ws 569/06 - [juris] - Senat aaO), sodass auch die Überhaft auf das sachlich vertretbare Mindestmaß zu beschränken ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris-Rn. 21; OLG Stuttgart StV 1990, 213); dabei verschiebt sich indessen der Maßstab für die Beurteilung des Gewichts von Verzögerungen und sind die Anforderungen an die beschleunigte Verfahrensführung weniger streng, weil eine völlige Gleichstellung angesichts der "geringeren Eingriffswirkung" (vgl. BVerfG aaO), d.h. der Tatsache, dass ein in anderer Sache inhaftierter, rechtskräftig verurteilter Straftäter von der Untersuchungshaft nicht in derselben Weise betroffen ist wie der als unschuldig geltende Gefangene, bei dem allein diese vorläufige staatliche Zwangsmaßnahme vollzogen wird, nicht sachgerecht ist (vgl. zur Haftverschonung OLG Köln OLGSt § 112a StPO Nr. 2 und KG, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 2 Ws 340/08 - diese Frage offen lassend OLG Naumburg StV 2008, 589 und KG StV 2003, 627).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Er findet über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 1986, 1048) auch Berücksichtigung, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft unterbrochen ist (BVerfG StV 2003, 30 f.; OLG Stuttgart StV 1990, 213 f.; KG StV 1992, 523 f.; 1993, 646; OLG Frankfurt StV 1994, 665; Meyer-Goßner, a.a.O, § 120 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 1 Ws 131/03

    Untätigkeitsbeschwerde im Berufungsverfahren in Strafsachen: Beschwerde gegen die

    Allerdings gilt das aus Art. 5 Abs. 3 Satz 2, 6 Abs. 1 MRK abzuleitende Beschleunigungsgebot in abgemilderter Form auch dann, wenn - wie hier - Untersuchungshaft neben der vollzogenen Strafhaft nur als Überhaft vorgemerkt ist; auch die nur angeordnete, aber nicht vollzogene Untersuchungshaft ist wegen der Beschränkungen des § 122 StVollzG auf das sachlich vertretbare Mindestmaß zu beschränken (OLG Stuttgart, StV 1990, 213 = Die Justiz 1989, 401; Boujong in KK, StPO, 4. Aufl., Rdn. 19 vor § 112; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 120 Rdn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.2002 - 3 Ws 15/02

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft

    Diesem Gesichtspunkt kann bei Verstößen gegen das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG herzuleitende Beschleunigungsgebot auch dann Bedeutung zukommen, wenn bei Vollstreckung von Strafhaft der Haftbefehl lediglich zur Überhaft notiert ist (OLG Stuttgart StV 1990, 213; OLG Düsseldorf StV 1991, 474; OLG Frankfurt/Main StV 1994, 665; KG Beschl. vom 02.12.1999 - 4 Ws 291/99 - bei juris Rechtsprechung; OLG Bremen StV 2000, 35).
  • OLG Brandenburg, 26.10.1998 - 2 Ws 252/98

    Besonderes Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei nicht vollzogenen Haftbefehlen;

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  • KG, 08.05.2014 - 4 Ws 32/14

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens bei Überhaft

    Auch die neben Untersuchungshaft notierte Überhaft ist auf das sachlich vertretbare Mindestmaß zu beschränken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - [juris]; OLG Stuttgart StV 1990, 213, 214).
  • OLG Hamm, 27.04.1993 - 3 Ws 200/93

    Beschleunigungsgebot für Untersuchungshaft; Strafhaft; Überhaft; Anordnung der

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  • OLG Bremen, 25.10.1994 - Ws 158/94

    Beschwerde gegen den Bestand eines Haftbefehls; Berücksichtigung eine bereits

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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 21.07.1989 - I Qs 15/89   

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https://dejure.org/1989,13534
LG Duisburg, 21.07.1989 - I Qs 15/89 (https://dejure.org/1989,13534)
LG Duisburg, Entscheidung vom 21.07.1989 - I Qs 15/89 (https://dejure.org/1989,13534)
LG Duisburg, Entscheidung vom 21. Juli 1989 - I Qs 15/89 (https://dejure.org/1989,13534)
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Papierfundstellen

  • MDR 1990, 76
  • Rpfleger 1989, 475
 
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